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Wartung von Stahlhallen – Eine Frage der Sicherheit und Werterhaltung

Der Herbst eignet sich gut, um noch vor dem Jahreswechsel die jährlich vorgeschriebenen Wartungen an Betriebsgebäuden und den Stahlhallen vornehmen zu lassen, dient diese der Werterhaltung der Gebäude, als auch der Sicherheit aller. Wir haben Ing. Helmut Voglhofer, Leiter der Montage bei PEM Buildings, zum Interview gebeten.

 

ØHerr Ing. Voglhofer, welche gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen für Stahlhallen gibt es?
Die Vorschriften zu gesetzlichen Wartungen unterscheiden sich in den jeweiligen Ländern. In Österreich ist es beispielsweise Pflicht, Tore jährlich durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei obliegt es dem Betreiber, eine Sachverständigenfirma zu beauftragen. Rauchwarenabzugsanlagen sowie Anschlagpunkte gegen Absturz sind jährlich durch Fachpersonal zu prüfen. Diese Prüfung ist zu protokollieren. Jeder, der eine Betriebsanlage in Österreich hat, sollte wissen, dass elektronische Anlagen in Lagerhallen alle zehn Jahre, bei Büros alle fünf Jahre einer Prüfung durch eine Fachfirma unterzogen werden müssen.

Was auch noch wichtig ist, sind Dachwartungen bzw. –inspektionen. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellen lediglich eine Maßnahme dar, um die Lebensdauer und Funktionalität einer Dachabdichtung über einen längeren Zeitraum zu erhalten und zu verbessern. Werden die Wartungen regelmäßig durchgeführt, stellen diese den Werterhalt der Betriebsgebäude sicher.

Die Bestimmungen über durchzuführende Inspektionen und Prüfungen sind im Arbeitsschutzgesetz und in den spezifischen Vorgaben der Behörden definiert.

 

ØWie oft sind diese Wartungen durchzuführen?

Für Wartungen wie Tore, Rauchwarenabzugsanlagen oder Dachanschlagspunkte gibt es keinen speziellen Termin. Wichtig ist es, diese einmal pro Jahr durchzuführen und zu dokumentieren.

 

ØGibt es einen Normenkatalog, nach dem überprüft wird?

Die Überprüfung ergibt sich aus den geltenden Betriebsvorschriften; sie werden von der Behörde vorgeschrieben. Bekommt man eine Betriebsbewilligung, ist in dieser geregelt, welche Prüfungen vorgenommen werden müssen.

 

ØWoher weiß ich, welche Wartungen durchzuführen sind?

Nach Fertigstellung des Objektes erhalten die Auftraggeber eine komplette Dokumentation, die die Information beinhaltet, dass zum Beispiel Dachflächen zu warten sind. Zusätzlich erhalten die neuen Eigentümer einen Vorschlag für einen Wartungsvertrag.  Diese beiden Dinge weisen den Bauherr drauf hin, dass betriebliche Anlagen wie Tore zu prüfen sind.

 

ØFührt PEM Buildings die Wartungen der Stahlhalle selbst durch?

Die in der letzten Frage erwähnte Dokumentation verweist aber auch auf Fachfirmen, die die Prüfungen durchführen, da wir als PEM Buildings mit Eigenpersonal nur Dachwartungen selbst anbieten. Für Tore oder Rauchwarenabzugsanlagen empfehlen wir Fachfirmen, da man für die Wartung dieser oft eine spezielle Ausbildung und Berechtigung benötigt.

 

ØGibt es einen Verantwortlichen im Unternehmen, der die Überprüfungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten beauftragt und überwacht?

In vielen Fällen liegt dies im Verantwortungsbereich eines Facility Managers. Es gibt viele Firmen, die jedoch keinen haben. Da muss dann der Geschäftsführer dahinter sein, dass er eine Firma damit beauftragt oder einer Person im Unternehmen diese Verantwortung beauftragt.

 

ØWer haftet im Falle einer Nichteinhaltung der Überprüfungen?

Grundsätzlich ist eine beauftragte Person in der Pflicht, letztendlich haftet jedoch immer die Firmenleitung für Versäumnisse.

 

ØWie lang dauert eine „Wartung“ oder „Überprüfung“?

Das kommt drauf an, was zu warten ist. Eine Torwartung dauert rund 30 Minuten, eine Rauchwarenabzugsanlage circa zwei Stunden und eine Dachwartung ist abhängig von der Größe des Objektes; in der Regel dauert dies zwischen ein und zwei Tagen.

 

ØWelche Instandhaltungsarbeiten empfehlen Sie als Spezialist für Stahlhallen?

Speziell im Dachbereich ist man systemabhängig von der Art des Daches. Grundsätzlich gehören die Verwahrungsbleche überprüft. Die Entwässerungsteile des Daches müssen gereinigt und freigelegt werden. Wenn es eine Blechschale oder ein Dach mit Metalloberfläche ist, benötigt man einen Korrosionsschutz, da Kratzer dazu führen können, dass das Dach rostig wird. Bei Foliendächern muss man die ganzen Verbindungsnähte der Dachbahn kontrollieren.

 

ØIn welchem Abstand empfehlen Sie diese Überprüfungen?

Das ist sehr stark abhängig, wo das Gebäude steht. Im Industriegebiet ist natürlich die  Belastung durch Umwelteinflüsse stärker. Dort sind mehr Schadstoffe in der Luft; einmal jährlich, manchmal auch zweimal, ist es sehr vorteilhaft Instandhaltungsarbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Die Unterlassung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ist grundsätzlich strafbar. Nicht gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen (wie z.B. Dachinspektionen) geben Sicherheit hinsichtlich Gewährleistung und Gebrauchstauglichkeit.

 

Gesetzliche Prüfpflichten

Kraftbetätigte Industrietore, Brandschutzanlagen aber auch Absturzsicherheitssysteme am Dach müssen mindestens einmal jährlich von Sachkundigen geprüft werden. Erst mit dieser Prüfung bleibt die Gewährleistung für Ihre Produkte erhalten. Zudem sind die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen notwendig, um evtl. Versicherungsansprüche bei Schäden geltend zu machen.

 

Wir danken Herrn Ing. Helmut Voglhofer für das Gespräch.

Dachwartung Sanierung

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